Wohngebiet, im Hintergrund Wald, im Vordergrund Erdbewegungen Vom Wohngebiet in der Au sind es nur wenige Meter zur Ammer und in die Natur. (Foto: Stadt Weilheim)

Die Stadt Weilheim bietet derzeit sieben Baugrundstücke zum Verkauf an.

Diese befinden sich am südwestlichen Stadtrand am Ende des ruhig und idyllisch gelegenen Wohngebiets „In der Au“ und verfügen über marktgängige, nahezu ideale Größen für ein Eigenheimgrundstück sowie über ein gutes Baurecht. Das Stadtzentrum liegt etwa 1,3 Kilometer, der Bahnhof ca. 1,5 Kilometer entfernt.

Zuschnitt der Grundstücke: weitgehend rechteckig

Baurecht: Gemäß Bebauungsplan „In der Au“ in der Fassung der 29. vereinfachten Änderung und Erweiterung, rechtskräftig seit 20. August 2026

Zwei Vollgeschosse, Grundflächenzahl (GRZ) 0,4, Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8, je Wohngebäude maximal zwei Wohnungen (maximal eine Wohnung je Doppelhaushälfte), Pflanzgebot, Grundrissorientierung bei den bahnseitigen Grundstücken

Topographie: eben

Sonstiges: geschützte Gebiete HQ100 (Hochwasserereignis statistisch seltener als alle 100 Jahre), cirka 15 bis 40 Meter Entfernung zur Bahnlinie Weilheim - Schongau

Verfügbarkeit: sofort nach Erwerb

Den entsprechenden Bebauungsplan finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite. Fragen zum Bebauungsplan werden von der Bauverwaltung beantwortet (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Rückfragen zum Ausschreibungsverfahren werden von der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Weilheim i.OB bearbeitet (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) begleitet.

Ein Angebot ist ausschließlich in schriftlicher Form und nur zu dem jeweiligen Grundstück (siehe die entsprechenden Vorlagen in den einzelnen Beiträgen) bis zum 31. Dezember 2026 bei der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, Liegenschaftsverwaltung, 82362 Weilheim i.OB vorzulegen.

Die Entscheidung zur Vergabe trifft der Hauptausschuss beziehungsweise der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB. Das Ergebnis der Vergabeentscheidung kann frühestens ab dem 08. März 2027 mitgeteilt werden; vorherige Auskünfte zur Vergabeentscheidung werden nicht gegeben.