Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses
Sitzungsdatum: Dienstag, 10.02.2026
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 12:10 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim
Anwesenheitsliste:
Vorsitzender
Honisch, Alfred
Ausschussmitglieder
- Gast, Klaus
- Holeczek, Brigitte
- Lunz-Schmieder, Marion
- Martin, Horst
- Nowak Luise
- Pentenrieder, Rupert
Stellvertreter
Bosch, Roland, Dr.
Schriftführer
Stork, Manfred
Verwaltung
Fischer, Katrin
Kirchmayer, Stefan
Presse
Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt
Abwesende und entschuldigte Personen
Loth, Markus - Erster Bürgermeister
Flock, Angelika - Vorsitzende
Ratter, Gerd - Ausschussmitglied
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
- Genehmigung Niederschrift
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
- Bekanntgaben
- Bekanntmachung Grundsatzbeschluss zur Anwendung der Vorschriften der Paragrafen (§§) 31 Absatz 3 und 246e Baugesetzbuch - BauGB (Bauturbo) in Gewerbegebieten
- Bauanfrage; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Trifthof" wegen Nutzungsänderung - Holzhofring 24
- Vorbescheide; Nutzungsänderungen zur Herstellung von Wohnungen im bestehenden Geschäftsgebäude - Fischerried 51a
- Vorbescheid; Erweiterung eines Milchviehstalles, Neubau eines Jungviehstalles, Neubau einer Fahrsiloanlage und Neubau einer Hofkleinkraftanlage - Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 515 und 513, Gemarkung Deutenhausen, südwestlich Angerhof 1
- Bauantrag; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage - Karwendelstraße 8
- 34. Änderung Flächennutzungsplan für Wohnbauflächen; Planteil A "Ziegelgrube" und Planteil B "Adlhochstraße" - erneuter Festsetzungsbeschluss
- Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen"; Änderung der Grundstücke Fl.Nrn. 18 und 18/1, Gemarkung Unterhausen - Vorstellung Machbarkeitsstudie
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage südlich der Waxensteinstraße"; Änderung zur Anlegung von Schnellladesäulen
- Bebauungsplan "Marienplatz, Kirchplatz, Ledererstraße, Kistlergasse"; 2. vereinfachte Änderung - Abwägung
- Bebauungsplan "Altstadt IV"; 3. vereinfachte Änderung - Abwägung
- Bebauungsplan "In der Au"; 29. vereinfachte Änderung - Abwägung
- Bebauungsplan "Trifthofsiedlung I"; Änderung zu Dachgauben
- Bebauungsplan "Am Gögerlweg"; Antrag auf Erhöhung der Zahl der Wohneinheiten
- Bebauungsplan "Trifthofsiedlung II" - Abwägung
- Bebauungsplan "Gewerbegebiet Töllernallee Nord" - Abwägung
- Einfacher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen "Pöltnerstraße und Ledererstraße" - Abwägung
- Einfacher Bebauungsplan für das Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB - Abwägung
- Anfragen, Dringlichkeitsanträge
Dritter Bürgermeister Alfred Honisch eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung Niederschrift
Beschluss:
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.01.2026 wird genehmigt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
Keine
3. Bekanntgaben
3.1 Bekanntmachung Grundsatzbeschluss zur Anwendung der Vorschriften der §§ 31 Absatz 3 und 246e BauGB (Bauturbo) in Gewerbegebieten
Zur Kenntnis genommen
4. Bauanfrage; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Trifthof" wegen Nutzungsänderung - Holzhofring 24
Beschluss:
Die Zustimmung zur erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Trifthof“ nach Paragraf (§) 31 Absatz 2 BauGB für die Zulassung einer uneingeschränkten Wohnnutzung für die bestehenden Wohnungen im Gebäude „Holzhofring 24“ als Nutzungsänderung wird nicht erklärt.
Einer Anwendung der Vorschriften des § 31 Absatz 3 BauGB bezüglich der zugelassenen Art der baulichen Nutzung wird nicht zugestimmt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
5. Vorbescheide; Nutzungsänderungen zur Herstellung von Wohnungen im bestehenden Geschäftsgebäude - Fischerried 51a
Beschluss:
Zu den Vorbescheidsanträgen für das über Gebäude „Fischerried 51a“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2900/8, Gemarkung Weilheim, über
- die Herstellung von zwei frei Nutzbaren Wohnungen im Dachgeschoss des Gebäudes (Aktenzeichen des Landratsamtes: VB 2025-1487)
- die Nutzungsänderung einer Büroeinheit in eine frei nutzbare Wohnung im 1. Obergeschoss (Aktenzeichen des Landratsamtes: VB 2025-1489)
- die Nutzungsänderung einer Betriebsleiterwohnung in eine frei nutzbare Wohnung im 1. Obergeschoss (Aktenzeichen des Landratsamtes: VB 2025-1490)
- die Nutzungsänderung einer Büroeinheit in eine frei nutzbare Wohnung im 2. Obergeschoss (Aktenzeichen des Landratsamtes: VB 2025-1491)
- die Nutzungsänderung einer Betriebsleiterwohnung in eine frei nutzbare Wohnung im Erdgeschoss (Aktenzeichen des Landratsamtes: VB 2025-1492)
wird zur jeweils gestellten Frage nach der Zulässigkeit des Vorhabens unter Anwendung der Vorschriften des § 246e BauGB das gemeindliche Einvernehmen erklärt.
Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, Nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
6. Vorbescheid; Erweiterung eines Milchviehstalles, Neubau eines Jungviehstalles, Neubau einer Fahrsiloanlage und Neubau einer Hofkleinkraftanlage - Grundstücke Fl.Nrn. 515 und 513, Gemarkung Deutenhausen, südwestlich Angerhof 1
Beschluss:
Zum Vorbescheidsantrag für die Grundstücke Fl.Nrn. 515 und 513, Gemarkung Deutenhausen, wird zu den Fragen 1, 3, 5 und 7 das gemeindliche Einvernehmen nicht erklärt.
Zu den Fragen 2, 4, 6 und 8 erfolgt aus Gründen der Zuständigkeit keine Entscheidung der Stadt Weilheim i.OB.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
7. Bauantrag; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage - Karwendelstraße 8
Beschluss:
Zum Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1584/3, Gemarkung Weilheim, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erklärt.
Einer Befreiung von den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ in der Fassung der 10. vereinfachten Änderung hinsichtlich Zahl der Vollgeschosse und Dachneigung wird nicht zugestimmt.
Einer Anwendung der Vorschriften des § 31 Absatz 3 BauGB, des § 34 Absatz 3b BauGB und des § 246e BauGB wird nicht zugestimmt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7 Ausschussmitglieder.
8. 34. Änderung Flächennutzungsplan für Wohnbauflächen; Planteil A "Ziegelgrube" und Planteil B "Adlhochstraße" - erneuter Festsetzungsbeschluss
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass während der erneuten öffentlichen Auslegung keine Bedenken oder Anregungen gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebracht wurden.
Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Planbereich A „Ziegelgrube“ und Planbereich B „Adlhochstraße“ wird in der Fassung vom 05.08.2025 samt Begründung und Umweltbericht festgestellt.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
9. Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen"; Änderung der Grundstücke Fl.Nrn. 18 und 18/1, Gemarkung Unterhausen - Vorstellung Machbarkeitsstudie
Beschluss:
Die Angelegenheit wird zurückgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt die betroffene Öffentlichkeit in Rahmen einer Informationsveranstaltung im Rathaus über die bisherige Planung (Machbarkeitsstudie) zu informieren.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 5 Stimmen, Nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage südlich der Waxensteinstraße"; Änderung zur Anlegung von Schnellladesäulen
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes und Einrichtung von Schnellladesäulen im Süden des Plangebiets mit Werbepylon besteht Einverständnis.
Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 2 Stimmen, Nein mit 6 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
11. Bebauungsplan "Marienplatz, Kirchplatz, Ledererstraße, Kistlergasse"; 2. vereinfachte Änderung - Abwägung
Beschluss:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen und entschieden. Die Vorschläge aus der Strukturanalyse des Büros CIMA zur Nutzung der Gebäude sind gemäß dem Beschluss des Stadtrates vom 20.11.2025 in die Änderungsplanung zu übernehmen.
Die Planungsunterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Marienplatz, Kirchplatz, Ledererstraße, Kistlergasse“ sind im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeiten.
Der vorgelegte überarbeitete Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Marienplatz, Kirchplatz, Ledererstraße, Kistlergasse“ wird mit der Maßgabe gebilligt, die Regelungen zur Nutzung im Bereich des Marienplatzes nach den Vorgaben der Strukturanalyse zu überarbeiten.
Die überarbeitete Fassung der Planungsunterlagen ist erneut öffentlich auszulegen und die zu hörenden Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
12. Bebauungsplan "Altstadt IV"; 3. vereinfachte Änderung - Abwägung
Beschluss:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Abwägungsvorschläge der
Bauverwaltung abgewogen und entschieden.
Die Planungsunterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt IV“ sind im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeiten. Der vorgelegte überarbeitete Entwurf der 3.
Änderungen des Bebauungsplans „Altstadt IV“ wird insoweit gebilligt.
Die überarbeitete Fassung der Planungsunterlagen ist erneut öffentlich auszulegen und die zu hörenden Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
13. Bebauungsplan "In der Au"; 29. vereinfachte Änderung - Abwägung
Beschluss:
Über die im Verfahren zur 29. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „In der Au“ vorgetragenen Einwendungen und Anregungen wird abgewogen und entschieden. Mit den Abwägungsvorschlägen der Bauverwaltung besteht grundsätzlich Einverständnis.
Insbesondere ist die Planung im Bereich der öffentlichen Stellplätze und für die Begrünung des öffentlichen Bereiches zu überarbeiten. Die Planung zur 29. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „In der Au“ ist im Sinne der Abwägung zu überarbeiten.
Die überarbeitete Fassung der Planungsunterlagen ist erneut öffentlich auszulegen und die zu hörenden Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
14. Bebauungsplan "Trifthofsiedlung I"; Änderung zu Dachgauben
Beschluss:
Der Empfehlung des Stadtbauamtes wird zugestimmt.
Der Bebauungsplan „Trifthofsiedlung I“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.09.2025 ist im Hinblick auf die seit dem 01.01.2026 geltenden Rechtsänderung in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Festsetzung 9.1 zu ändern. Die Festsetzung 9.1 erhält folgende neue Formulierung:
9.1. Quergiebel, Wiederkehren, Zwerchhäuser, Dachgauben und Dacheinschnitte sind nicht
zugelassen.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) einzuleiten und durchzuführen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
15. Bebauungsplan "Am Gögerlweg"; Antrag auf Erhöhung der Zahl der Wohneinheiten
Beschluss:
Die Zahl der Wohneinheiten ist im Bauquartier WA3 von bisher 8 auf künftig 9 Wohneinheiten zu erhöhen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
16. Bebauungsplan "Trifthofsiedlung II" - Abwägung
Beschluss:
Über die im Verfahren um Erlass des Bebauungsplanes „Trifthofsiedlung II“ als Änderung der früheren Planung vorgetragenen Einwendungen und Anregungen wird abgewogen und
entschieden.
Mit den Abwägungsvorschlägen der Bauverwaltung besteht Einverständnis. Die Planung zum Bebauungsplan „Trifthofsiedlung II“ ist im Sinne der Abwägung zu überarbeiten.
Die überarbeitete Fassung der Planungsunterlagen ist erneut öffentlich auszulegen und die zu hörenden Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen. Entsprechend dem Vorschlag der Bauverwaltung wird die Dauer der nochmaligen Auslegung nach § 4a Absatz 3 BauGB auf einen Zeitraum von 14 Tagen verkürzt und Äußerungen nur auf die geänderten Inhalte der Planung beschränkt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
17. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Töllernallee Nord" - Abwägung
Beschluss:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.
Die Planungsunterlagen sind dementsprechend zu überarbeiten und das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Fachbehörden weiter zu führen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
18. Einfacher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen "Pöltnerstraße und Ledererstraße" - Abwägung
Beschluss:
Mit den Abwägungsvorschlägen der Bauverwaltung besteht Einverständnis.
Die Planung zum einfachen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen „Pöltnerstraße und Ledererstraße“ sind im Sinne der Abwägung zu überarbeiten. Der vorgelegte überarbeitete Entwurf zum einfachen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen „Pöltnerstraße und Ledererstraße“ wird insoweit gebilligt.
Die überarbeitete Fassung der Planungsunterlagen ist erneut öffentlich auszulegen und die zu hörenden Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
19. Einfacher Bebauungsplan für das Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB - Abwägung
Beschluss:
Mit den Abwägungsvorschlägen der Bauverwaltung besteht Einverständnis.
Die Planungsunterlagen im Sinne der Abwägung zu überarbeiten. Die im Sinne der Abwägungsentscheidung überarbeiteten Planungsunterlagen sind nochmal öffentlich für einen Zeitraum von einem Monat beziehungsweise mindestens 30 Tage auszulegen. Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind nochmals am Verfahren zu beteiligen.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 6 Stimmen, Nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder
20. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
keine
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Dritter Bürgermeister Alfred Honisch um 12:10 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Alfred Honisch
Dritter Bürgermeister
Manfred Stork
Schriftführung
