Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 22.09.2026
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 11:40 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister

Wahlefeld, Tillman

Ausschussmitglieder

  • Appel, Florian
  • Gast, Klaus
  • Honisch, Alfred
  • Martin, Horst
  • Nowak, Luise
  • Pyko, Bettina
  • Schmid, Reno
  • Ücker, Hans
  • Winter, Xaver
  • Zirngibl, Stefan

Mitglied des Stadtrates

Lunz-Schmieder, Marion

Schriftführer

Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin
Kirchmayer, Stefan

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Ausschussmitglieder

keine


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift 
  2. Bekanntgaben nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
  3. Bekanntgaben
  4. Einfacher Bebauungsplan "Gewerbegebiet Trifthof", Änderung für Flurnummern (Fl.Nrn.) 6495, 6495/1, 6495/2, 6495/3 und 6495/4, Dr.-Karl-Slevogt-Straße
  5. Anbau eines Wintergartens und einer Außentreppe an der Garage, sowie Nutzungsänderung einer Garage zum Zerlegeraum für Wild
    1. Beschluss 1 
    2. Beschluss 2
  6. Bauantrag: Neubau eines Stalles für Trockensteher, Von-Tuto-Straße 10
    1. Beschluss 1 
    2. Beschluss 2
  7. Anfrage SVL Weilheim - weitere bauliche Maßnahmen am Zotzenmühlweg
  8. Bebauungsplan "Östlich der Halderstraße II", Antrag auf Änderung für die Grundstücke Fl.Nrn. 648, 648/1, 648/4, 648/5 und 648/7, Gemarkung Weilheim, zwischen Deutenhausener Straße und Bärenmühlweg
  9. Planfeststellung "Änderung Bahnübergang Raistinger Straße", Unterhausen
  10. Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen", 16. vereinfachte Änderung, Abwägung und Satzungsbeschluss
  11. Bebauungsplan "Marienplatz, Kirchplatz, Ledererstraße, Kistlergasse", 2. vereinfachte Änderung, Abwägung und Satzungsbeschluss
  12. Einfacher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen "Pöltnerstraße und Ledererstraße", Abwägung und Satzungsbeschluss
  13. Bebauungsplan "Römerstraße / Hardtkapellenstraße"; Abwägung und Satzungsbeschluss
  14. Bebauungsplan "Östlich des Franziskusweg" - Abwägung
  15. Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße" - Abwägung und Satzungsbeschluss
  16. Bebauungsplan "Färbergasse II" - Abwägung und Satzungsbeschluss
  17. Bebauungsplan "Lindenstraße II" - Änderungsanträge / Befreiungen
  18. Bauantrag Neubebauung des Grundstücke Fl.Nr. 731, Gemarkung Weilheim zwischen Obere Stadt und Am Meisteranger
    1. Beschluss 1
    2. Beschluss 2
  19. Genehmigungsfreistellung Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage - Seitzstraße 7
  20. Spielplatz Paradeis; Errichtung einer Pumptrackbahn
  21. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Erster Bürgermeister Wahlefeld bittet darum, den Öffentlichen Tagesordnungspunkt 9 (TOP Ö 9) vorzuziehen, da Vertreter des Landratsamtes anwesend sind.

Das Gremium ist einstimmig mit der Änderung der Tagesordnung einverstanden. TOP Ö 9 wird damit als TOP Ö 4 behandelt.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift 

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.07.2026 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 10 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 10 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgaben nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)

keine

3. Bekanntgaben

keine       

4. Einfacher Bebauungsplan "Gewerbegebiet Trifthof", Änderung für Flurnummern (Fl.Nrn.) 6495, 6495/1, 6495/2, 6495/3 und 6495/4, Dr.-Karl-Slevogt-Straße

Der einfache Bebauungsplan „Gewerbegebiet Trifthof“ ist in seinem gesamten Geltungsbereich nach den oben genannten Gesichtspunkten zu überarbeiten und neu aufzusetzen. Hierzu wird ein Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches beschlossen. Der Bebauungsplan erhält weiterhin die Bezeichnung „Gewerbegebiet Trifthof“. Vom Geltungsbereich sind folgende Grundstücke beziehungsweise Grundstücksteilflächen erfasst:

Geltungsbereich 1 (GE1): Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke beziehungsweise Teilflächen (-TF) der Grundstücke Fl.Nrn.

  • 1011/0,
  • 1011/1,
  • 1011/2,
  • 1011/3,
  • 1101/4,
  • 1011/5,
  • 1011/7,
  • 1011/8,
  • 1012/1,
  • 1012/2,
  • 1012/3,
  • 1012/4,
  • 1012/6,
  • 1012/7,
  • 1012/8,
  • 1012/9,
  • 1012/10,
  • 1012/14,
  • 1012/15,
  • 1012/16,
  • 1013/1,
  • 1024/0-TF,
  • 1024/4,
  • 1059/1,
  • 1059/2,
  • 1096,
  • 1096/2,
  • 1096/6,
  • 1099,
  • 1099/2,
  • 1099/3,
  • 1100,
  • 1101/2,
  • 1101/4,
  • 1101/5,
  • 1101/9,
  • 1101/10,
  • 1101/11,
  • 1101/12,
  • 1101/13,
  • 1101/14,
  • 1101/15,
  • 1101/17,
  • 1101/18,
  • 1101/19,
  • 1101/20,
  • 1101/22,
  • 1101/23,
  • 1101/24,
  • 1101/27,
  • 1101/29,
  • 1101/30,
  • 1101/31,
  • 1101/32,
  • 1101/33,
  • 1101/34,
  • 1101/35,
  • 1101/36,
  • 1101/37,
  • 1101/38,
  • 1101/39,
  • 1101/40,
  • 1101/41,
  • 1101/43,
  • 1101/44,
  • 1101/47,
  • 1101/48,
  • 1101/49,
  • 1101/51,
  • 1102,
  • 1102/1,
  • 1103/1,
  • 1103/2,
  • 1105/1,
  • 1105/17,
  • 1105/19,
  • 1109/0,
  • 1109/3,
  • 1109/4,
  • 6489-TF,
  • 6492/2,
  • 6492/3,
  • 6492/4,
  • 6492/5,
  • 6492/6 und
  • 6492/7,

jeweils Gemarkung Weilheim i. OB

Geltungsbereich 2 (GE2):

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke beziehungsweise Teilflächen (TF) Fl.Nrn.

  • 6495,
  • 6495/1,
  • 6495/2,
  • 6495/3 und
  • 6495/4,

jeweils Gemarkung Weilheim i.OB

Die Festsetzung der Nutzungen erfolgt grundsätzlich als Gewerbegebiet im Sinne von Paragraf (§) 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Eine entsprechende Abgrenzung erfolgt im Bebauungsplan selbst.

Mit Durchführung des Verfahrens und Neubekanntmachung des Bebauungsplanes werden der bisherige Bebauungsplan sowie die 1 Änderung dazu ersetzt. 

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 10 Ausschussmitglieder. 

5. Anbau eines Wintergartens und einer Außentreppe an der Garage, sowie Nutzungsänderung einer Garage zum Zerlegeraum für Wild

5.1 Beschluss 1

Beschluss:

Dem vorliegenden Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens und einer Außentreppe an der Garage sowie Nutzungsänderung einer Garage zum Zerlegeraum für Wild, Am Hahnenbühel 11, wird zugestimmt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, Nein mit 11 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

5.2 Beschluss 2

Beschluss:

Dem vorliegenden Antrag zum Anbau einer Außentreppe an der Garage sowie Nutzungsänderung einer Garage zum Zerlegeraum für Wild, Am Hahnenbühel 11, wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

6. Bauantrag: Neubau eines Stalles für Trockensteher, Von-Tuto-Straße 10

6.1 Beschluss 1

Beschluss

Die ablehnende Entscheidung der Bauverwaltung zum gemeindlichen Einvernehmen für den Bauantrag zum Neubau eines Stalles für Trockensteher auf Baugrundstück mit den Fl.Nrn. 361 und 17, Gemarkung Deutenhausen, Von-Tuto-Straße 10, in der Fassung der Planung vom 16.07.2026 wird bestätigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder. 

6.2 Beschluss 2

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag zum Neubau eines Stalles für Trockensteher auf Baugrundstück mit den Fl.Nrn. 361 und 17, Gemarkung Deutenhausen, Von-Tuto-Straße 10, in der Fassung der Änderungsplanung vom 11.09.2026 wird erteilt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.  

7. Anfrage SVL Weilheim - weitere bauliche Maßnahmen am Zotzenmühlweg

Beschluss:

Mit den vorliegenden Anträgen

  • zur zusätzlichen Pflasterung von ca. 8 Quadratmetern (m²) im Bereich der Schuhwaschanlage zwischen Vereinsheim und Spielfeld,
  • Aufstellung von drei Fertiggaragen für Geräte und Balllager und Umnutzung der bestehenden Garagen nahe des Vereinsheims als dringend benötigte Umkleiden für die Jugendmannschaften,
  • Errichtung einer Holzhütte auf Betonfundament als Lagerraum für Materialien mit einer Größe von 5 mal 10 Meter und ca. 2 Meter Traufhöhe am nördlichen Trainingsfeld
  • Fällung des Baumes im Übergang zum Hauptspielfeld, da dieser mit seinen Wurzeln die Rasenpflege mehr und mehr beeinträchtigt - als Ausgleich sind neben der im nördlichen Bereich geplanten Hütte zwei Bäume zu pflanzen und zu erhalten -

besteht Einverständnis.

Die geplante Pflasterfläche zwischen Vereinsheim und neuen Garagen ist wegen der Wurzeln der Bäume nicht möglich. Durch Verschieben der Garagen kann eine gewisse Pflasterfläche erstellt werden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

8. Bebauungsplan "Östlich der Halderstraße II", Antrag auf Änderung für die Grundstücke Fl.Nrn. 648, 648/1, 648/4, 648/5 und 648/7, Gemarkung Weilheim, zwischen Deutenhausener Straße und Bärenmühlweg

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Östlich der Halderstraße II“ auf Basis des vorgelegten Änderungskonzepts vom 25.08.2026 für die Grundstücke Fl.Nrn. 648, 648/1, 648/4, 648/5 und 648/7, Gemarkung Weilheim, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der vorhandene Baumbestand im Bereich des Bärenmühlwegs soweit wie möglich erhalten bleibt und eine verkehrliche Erschließung des Änderungsbereiches auch von der Deutenhausener Straße aus geprüft wird. 

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Östlich der Halderstraße II“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

9. Planfeststellung "Änderung Bahnübergang Raistinger Straße", Unterhausen

Beschluss:

Im Rahmen des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens wird die Zustimmung der Stadt Weilheim i.OB sowohl zur Planung als auch zur Kreuzungsvereinbarung verweigert, da die stets aufgestellten Forderungen zur einseitigen Befahrbarkeit des Bahnübergangs sowie die Kostenübernahme für notwendige Umbauten im Bereich des Spielplatzes nicht durch die Bahn AG bestätigt wurden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen", 16. vereinfachte Änderung, Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die im Verfahren vorgetragenen Punkte wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich aus der Abwägung zu den vorgetragenen Stellungnahmen lediglich redaktionelle Ergänzungen gegenüber den Planungsunterlagen vom 23.06.2026 ergeben. Diese sind in die Planungsunterlagen zur 15. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Unterhausen“ im gebotenen Umfang einzuarbeiten.

Die 15. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Unterhausen“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 23.06.2026 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder. 

11. Bebauungsplan "Marienplatz, Kirchplatz, Ledererstraße, Kistlergasse", 2. vereinfachte Änderung, Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die im Verfahren vorgetragenen Punkte wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich aus der Abwägung zu den vorgetragenen Stellungnahmen lediglich redaktionelle Ergänzungen gegenüber den Planungsunterlagen vom 26.03.2026 ergeben. Diese sind in die Planungsunterlagen im gebotenen Umfang einzuarbeiten.

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Marienplatz, Kirchplatz, Ledererstraße, Kistlergasse“ wird in der im Sinne der Abwägung redaktionell zu überarbeitenden Fassung der Planung von 10.02.2026 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder. 

12. Einfacher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen "Pöltnerstraße und Ledererstraße", Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss / Gutachten Bauausschuss:

Über die vorgetragenen Einwendungen und Anregungen wird im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen zum Bebauungsplan sind entsprechend der Abwägungsentscheidung redaktionell zu überarbeiten.

Der einfache Bebauungsplan für das Gebiet zwischen „Pöltnerstraße und Ledererstraße“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 30.06.2026 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.   

13. Bebauungsplan "Römerstraße / Hardtkapellenstraße"; Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss / Gutachten Bauausschuss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich daraus keine relevante Änderung der Planung ergibt. Der Bebauungsplan „Römerstraße / Hardtkapellenstraße“ wird in der sich redaktionell ergebenden Fassung samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.   

14. Bebauungsplan "Östlich des Franziskusweg" - Abwägung

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Der Bauleitplan ist dementsprechend zu überarbeiten und gemäß § 4 BauGB öffentlich auszulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.    

15. Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße" - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass sich daraus keine Änderung oder Anpassung der Planung ergibt.

Die 14. Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ wird in der Fassung vom 19.03.2026 samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 10 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.    

16. Bebauungsplan "Färbergasse II" - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die eingegangenen Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlags der Verwaltung abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass die neuerlichen Stellungnahmen keine Anpassung der Änderung auslösen.

Die 15. Änderung des Bebauungsplanes „Färbergasse II“ wird in der Fassung vom 19.03.2026 samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 10 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.    

16. Bebauungsplan "LIndenstraße II" Änderungsanträge / Befreiungen

Beschluss:

Mit den vorliegenden Änderungsanträgen besteht Einverständnis mit Ausnahme der Fassadenbegrünung.

Alternativ zu den Festsetzungen einer Fassadenbegrünung wird eine über die Anforderungen des Bebauungsplanes hinausgehende Begrünung der Grundstücke zugelassen. Dies ist im Freiflächengestaltungsplan nachzuweisen.

Der Bebauungsplan „Lindenstraße II“ ist hierzu in vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

18. Bauantrag Neubebauung des Grundstücke Fl.Nr. 731, Gemarkung Weilheim zwischen Obere Stadt und Am Meisteranger

18.1 Beschluss 1

Beschluss:

Für den vorliegenden baurechtlichen Antrag zur Neubebauung des Grundstückes Fl.Nr. 731, Gemarkung Weilheim, im Bereich Obere Stadt 49 (Vorderhaus) ist wegen der Lage des Gebäudes im Bereich eines denkmalgeschützten Ensembles ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Zum beantragten Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

18.2 Beschluss 2

Beschluss:

Für den Bauantrag zur Neubebauung des Grundstückes Fl.Nr. 731, Gemarkung Weilheim, im Bereich Am Meisteranger 15 (Hinterhaus) wird das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben insgesamt und zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Obere Stadt IIIc“ erklärt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder

19. Genehmigungsfreistellung Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage - Seitzstraße 7

Beschluss:

Für das im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß Artikel 58 Bayerische Bauordnung (BayBO) beantragte Bauvorhaben für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2848/24, Gemarkung Weilheim, Seitzstraße 7, ist ein Baugenehmigungsverfahren nach den Vorschriften der BayBO durchzuführen.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, die Bauantragstellerin entsprechend zu informieren und die Antragsunterlagen an das Landratsamt Weilheim-Schongau zur Weiterbearbeitung weiterzugeben.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 10 Stimmen, Nein mit 1 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder

20. Spielplatz Paradeis; Errichtung einer Pumptrackbahn

Beschluss:

Der Bauausschuss stimmt dem Standort zur Errichtung einer modularen Pumptrackbahn auf dem städtischen Spielplatz Paradeis grundsätzlich zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob Fördergelder oder Spenden generiert werden könnten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 10 Stimmen, Nein mit 1 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder

21. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine 


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld um 11:40 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. 

Tillman Wahlefeld
Erster Bürgermeister

Manfred Stork
Schriftführung