Der hauptamtliche 1. Bürgermeister wird von den Bürgern der Stadt direkt auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Er leitet die Geschäfte der Stadtverwaltung und vertritt die Stadt nach außen. Der 1. Bürgermeister ist Mitglied des Stadtrates, er führt den Vorsitz in den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Er vollzieht die Beschlüsse der Gremien und verteilt die Aufgaben an die Mitarbeiter der Verwaltung.
1. Legislaturperiode vom 01.05.2026 bis 30.04.2032
1. Bürgermeister Tillman Wahlefeld
Bürger für Weilheim (BfW)
