Sie finden hier weitere Informationen zum Thema Bauleitplannung.

Die Stadt Weilheim i.OB informiert: Weilheimer Charta für nachhaltigen Wohnungsbau

Wie bereits aus der Presse mehrfach zu entnehmen war, hat die Stadt Weilheim i.OB seit dem Frühjahr 2020 an einem Leitfaden für die künftige nachhaltige Stadtentwicklung von Weilheim gearbeitet. Neben dem bereits bestehenden und im Jahr 2017 aktualisierten „Leitbild Weilheim“ sowie dem „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept – kurz ISEK“ hatte die Stadt auf Grund mehrerer größerer städtebaulicher Anfragen beschlossen, gewisse einheitliche Vorgaben für die künftige klimagerechte Wohnbauentwicklung zu erarbeiten und den Investoren an die Hand zu geben.

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

In Zusammenhang mit der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches erhebt und verarbeitet die Stadt Weilheim i.OB - Stadtbauamt - unter anderem auch personenbezogene Daten.

Die Stadt Weilheim i.OB ist verpflichtet, auf die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Bauleitplanverfahren hinzuweisen.

Bebauungsplanverfahren

Für die Aufstellung von Bebauungsplänen besteht ebenso wenig ein Rechtsanspruch, wie auf bestimmte Inhalte eines solchen Plans.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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