Allgemeine Informationen - Stadtbauamt
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Wohnbaulandmodell der Stadt Weilheim i.OB - Vergabe von zwei Eigentumswohnungen
Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.10.2025 beschlossen, im Rahmen eines Wohnbaulandmodells 3 Eigentumswohnungen in Weilheim als preisvergünstigtes Wohneigentum an einkommensschwächere und weniger begüterte Personen zu vergeben.
Eine Ausschreibung dafür erfolgte bereits im November 2025. Daraus konnte zwischenzeitlich eine Wohnung vergeben werden.
Die beiden 4-Zimmerwohnungen konnten noch nicht vergeben werden und werden insoweit nun erneut öffentlich nach den Vergaberichtlinien der Stadt Weilheim i.OB ausgeschrieben:
Es handelt sich um folgende 2 Eigentumswohnungen, die durch die HR Wohnbau GmbH & Co. KG, Weilheim-Marnbach, derzeit auf den Grundstücken Pistelgasse 6 und 8 in Weilheim i.OB errichtet und veräußert werden:
- 4-Zimmerwohnung, Haus 2, Obergeschoss, Wohnfläche 104,47 Quadratmeter (Verkehrswert: 616.373,00 Euro)
- 4-Zimmerwohnung, Haus 1, Obergeschoss, Wohnfläche 104,47 Quadratmeter (Verkehrswert: 616.373,00 Euro)
Wir weisen darauf hin, dass der angegebene Verkehrswert nicht dem exakten Kaufpreis entspricht. Den Kaufpreis und weitere Einzelheiten über das Bauvorhaben können Sie direkt bei der HR Wohnbau GmbH & Co. KG unter (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) erfragen.
Ihre Bewerbung richtet sich nach den aktuellen Richtlinien der Stadt Weilheim i.OB für die Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken sowie von preisvergünstigtem Wohneigentum an einkommensschwächere und weniger begüterte Personen vom 02.10.2025.
Diese – wie auch der Bewerbungsbogen zur Bewerbung – stehen im Anhang zum Download bereit und können im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, 203 oder 210 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes abgeholt werden.
Die Bewerbungsunterlagen sind mit allen im Bewerbungsbogen abgefragten Anlagen bis spätestens 18.05.2026 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, 203 oder 210 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes abzugeben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass später eingereichte Bewerbungen nicht mehr angenommen und berücksichtigt werden.
Wichtige Informationen der Stadt Weilheim i.OB zum Umgang mit Niederschlagswasser im baurechtlichen Verfahren
Bedingt durch die immer stärker werdenden Niederschläge, kombiniert mit einem teilweise hohen Versiegelungsgrad unserer Baudichte, wird die Stadt Weilheim i.OB in Zukunft wieder mehr Augenmerk auf die Niederschlagswasserbeseitigung bei Bauvorhaben richten.
Daher haben Bauherren und Planer künftig im Rahmen der Prüfung der ordnungsgemäßen Erschließung zu allen Bauvorhaben ein Formblatt zur Niederschlagswasserbeseitigung im Vorfeld ihrer Planungen ausgefüllt beim Stadtbauamt einzureichen.
Weilheimer Charta für nachhaltigen Wohnungsbau
Die Stadt Weilheim i.OB hat seit dem Frühjahr 2020 an einem Leitfaden für die künftige nachhaltige Stadtentwicklung von Weilheim gearbeitet. Neben dem bereits bestehenden und im Jahr 2017 aktualisierten „Leitbild Weilheim“ sowie dem „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept – kurz ISEK“ hatte die Stadt auf Grund mehrerer größerer städtebaulicher Anfragen beschlossen, gewisse einheitliche Vorgaben für die künftige klimagerechte Wohnbauentwicklung zu erarbeiten und den Investoren an die Hand zu geben.
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren
In Zusammenhang mit der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches erhebt und verarbeitet die Stadt Weilheim i.OB - Stadtbauamt - unter anderem auch personenbezogene Daten.
Die Stadt Weilheim i.OB ist verpflichtet, auf die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Bauleitplanverfahren hinzuweisen.
Bebauungsplanverfahren
Für die Aufstellung von Bebauungsplänen besteht ebenso wenig ein Rechtsanspruch, wie auf bestimmte Inhalte eines solchen Plans.
