Bekanntmachung

In seinen Sitzungen am 20.02.2024 und 12.03.2024 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Östlich des Prälatenweges II“ in der Gemarkung Weilheim zu ändern.

Mit dieser 6. vereinfachten Änderung wird für die Baugebiete (Planbereiche) WA 3b, WA 4 und WA 6 neben der bislang zugelassenen Bauweise „Einzelhaus“ nun auch die Bauweise „Doppelhaus“ zugelassen. Im Übrigen verbleibt es bei den Festsetzungen des Bebauungsplanes in der jeweils rechtsverbindlichen Fassung.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann gemäß Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Abgesehen wird von Umweltprüfung und Umweltbericht, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewandt.

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Die Planung zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Östlich des Prälatenweges II“ sowie die Begründung werden in der Fassung vom 15.03.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes mit zugehöriger Begründung erfolgt gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummern 2 und 3 BauGB mit einer angemessenen Frist im Zeitraum vom 08.04.2024 mit 15.05.2024.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 15.05.2024 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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