Bekanntmachung
In seiner Sitzung am 18.11.2021 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für den Bereich „Gewerbegebiet Töllernallee Nord“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Dies wurde bereits im Amtsblatt vom 23.11.2021 öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beigefügtem Lageplan dargestellt und umfasst folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF):
Flurnummern (Fl.Nrn.) 2828/7-TF, 2733/1-TF, 2737/17 und 2734, alle Gemarkung Weilheim i.OB
Das Gebiet wird als „Gewerbegebiet“ gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB, der die Flächen bislang als „gemischte Baufläche“ darstellt, wird insoweit im Wege der Berichtigung angepasst.
Ziel der Bauleitplanung ist die städtebauliche Ordnung des Ortsbereiches nördlich der Töllernallee mit Sicherung der vorhandenen gewerblichen Nutzung und Möglichkeiten zu deren Erweiterung, Erstellung einer weiteren Radwegverbindung entlang der Münchener Straße sowie die Freihaltung einer Sichtachse auf den denkmalgeschützten Bereich mit der Katholischen Filialkirche St. Johannes der Täufer (Töllernkirche). Eine Umweltprüfung soll nicht erfolgen.
Die Planungsunterlagen in der Fassung vom 06.11.2025 (Planzeichnung) beziehungsweise 05.11.2025 (Satzungstext und Begründung) sowie eine zugehörige schalltechnische Untersuchung (Bericht vom 07.07.2025) liegen in der Zeit vom 10.12.2025 mit 16.01.2026 öffentlich aus.
Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert. Soweit in den Planungsunterlagen auf Deutsches Institut für Normung (DIN)-Vorschriften verwiesen wird, sind diese im Stadtbauamt der Stadt Weilheim i.OB einsehbar.
Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 16.01.2026 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
Erster Bürgermeister
