Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 13.01.2026 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Obere Stadt IVa“ für die Grundstücke Flurnummer (Fl.Nr.) 506 und 556, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Mit der Änderung soll die zugelassene Bebauung der Grundstücke neu geordnet werden. In seiner bisherigen Fassung gibt der Bebauungsplan durch Baulinien und Baugrenzen für Hauptgebäude definierte überbaubare Grundstücksfläche vor, welche sich im Wesentlichen an den Außenmassen des Bestandsgebäudes orientieren. Entwicklungsmöglichkeiten sind bislang nicht vorgesehen.

Diese Änderung ändert darüber hinaus auf Grund von Rechtsänderungen die Festsetzungen durch Text des ursprünglichen Bebauungsplanes und ergänzt die dortigen Hinweise durch Text. Weiter werden die 3. und die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ersetzt.

Die Geltungsbereiche dieser Änderung sind in beigefügtem Lageplan dargestellt.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Nach Durchführung der ersten Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 23.06.2026 mit den vorgetragenen Einwendungen und Anregungen zur ausgelegenen Planung. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus dem Ergebnis der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Inhalten der Planungsunterlagen.

Die im Sinne der Abwägungsentscheidung überarbeiteten Planungsunterlagen (Ergänzungen und Klarstellungen in rot) liegen nun in der Fassung vom 23.06.2026 gemäß der Entscheidung des Bauausschusses verkürzt gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in der Zeit vom 08.09.2026 mit 25.09.2026 erneut öffentlich aus. Die Möglichkeit zur Stellungnahme wird eingeschränkt auf die Änderungen gegenüber der zuletzt ausgelegenen Fassung der Planungsunterlagen.

Die überarbeiteten Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert. Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 25.09.2026 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Marion Lunz-Schmieder
Zweite Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.