BEKANNTMACHUNG
Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 20.09.2001 die Erweiterung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Seemüller II", Gemarkung Weilheim i.OB, zwischen Oberammergauer Straße, Hans-Glück-Straße, Görg-Ganghofer-Straße und Ettaler Straße gelegen, gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB beschlossen.
Vom Erweiterungsbereich werden die im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes vom 10.09.2001 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfaßt:
Fl.Nr. 1055/1, 1060/1 und 1086-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB.
Die Flächen werden nach § 4 BauNVO als "allgemeines Wohngebiet" bzw. als "landwirtschaftliche Nutzflächen" ausgewiesen.
Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungs-bzw. Erweiterungsbeschlusses.
Stadt Weilheim i.OB
Klaus Rawe
1. Bürgermeister