Durch Grundstücksteilungen und verschiedene verträgliche Neubebauungen in den vergangenen Jahren werden die ehemals großen Grundstücke östlich des Franziskusweges aufgeteilt und weiter bebaut. Auf einem Teil der Grundstücke bestehen jedoch noch ältere Bebauungen, die ein Nachverdichtungspotential aufweisen.

Dem Bauausschuss lag bereits in der Sitzung am 23.09.2025 ein Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und einer Tiefgarage am Grundstück, Franziskusweg 25, Fl.Nr. 1078, Gemarkung Weilheim i.OB, vor. Diesem Bauvorhaben konnte nicht zugestimmt werden, da sich nach Auffassung des Ausschusses das Gebäude in Bezug auf die Kubatur und Maß der Nutzung nicht in die Umgebung des Franziskusweg einfügt. Die Baugenehmigungsbehörde beim Landratsamt Weilheim-Schongau legte mit Schreiben vom 10.11.2025 eine Anhörung zur Ersetzung des Einvernehmens vor. Damit befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 02.12.2025. Hierbei wurde seitens der Stadt Weilheim i.OB klar zum Ausdruck gebracht, dass sich das geplante Gebäude nicht in die Umgebung einfüge. Es würde den Rahmen völlig sprengen und einen Fremdkörper in diesem mit Ein- und Zweifamilienhäusern – in Gestalt von Einzel- und Doppelhäusern – bebauten Bereich darstellen. Möglich wäre, wie bereits durch die Stadt befürwortet und vom Landratsamt genehmigt, die Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen auf dem Antragsgrundstück.

In der gleichen Sitzung des Bauausschusses am 02.12.2025 lag ein Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhäusern auf den westlich angrenzenden Grundstücken, Franziskusweg 21 und 23, Fl.Nr. 1078/17 und 1078/18, vor, die dem Maß der Bebauung und der künftigen städtebaulichen Entwicklung im Sinne des Bauausschusses für dieses Quartier entsprechen.

Der Bauausschuss hat daher nach wie vor das Einvernehmen zum o. g. Mehrfamilienhaus abgelehnt und auch die Zustimmung zum Vorhaben im Sinne von § 36a BauGB (Neu) verweigert.

Nachdem jedoch im Dezember keine reguläre Stadtratssitzung stattfindet, wurde dem Stadtrat empfohlen in der nächsten Sitzung im Januar, zur städtebaulichen Planung und Ordnung für den Franziskusweg Ost einen Bebauungsplan aufzustellen und zur Sicherung der Planungshoheit eine Veränderungssperre zu erlassen.

Verfügung des Ersten Bürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 3 GO

Der Erste Bürgermeister der Stadt Weilheim i.OB, Markus Loth, verfügt hiermit anstelle des zuständigen Stadtrates als dringliche und unaufschiebbare Anordnung die vom Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in der Sitzung am 02.12.2025 einstimmig gefasste Empfehlung, für den Bereich „Östlich des Franziskusweg“ einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Veränderungssperre zu erlassen:

Für das Plangebiet, in dem noch ein gewisses verträgliches Nachverdichtungspotential auf vorhandenen Grundstücken gegeben ist, wird ein Bebauungsplan nach § 30 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet wird gemäß § 4 BauNVO als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Die in § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO aufgelisteten, nicht störenden Handwerksbetriebe sollen dabei nicht zugelassen werden. Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 BauNVO werden nicht zugelassen.

Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen betroffen:

Fl.Nr. 1130, 1130/2, 1130/3, 1130/4, 1078, 1078/3, 1078/4, 1078/5, 1078/6, 1078/10, 1078/11, 1078/12, 1078/13, 1078/14, 1078/15, 1078/16, 1078/17, 1078/18, 1078/19, 1078/21, 1078/22, 1078/23, 1078/24, 1078/25 und 1079-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Östlich des Franziskusweges“.

Zur Sicherung der Bauleitplanung wird für das Plangebiet eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die Veränderungssperre können während der üblichen Dienststundes des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 203 oder über www.weilheim.de oder über www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Fachbehörden wird zu gegebener Zeit eingeleitet.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.