Nach der Veröffentlichung weist die Stadt Weilheim auf das neue Amtsblatt auf ihrer Webseite hin. Unter dem Punkt Amtsblätter/Satzungen sind alle Amtsblätter seit 2001 zu finden.
Das Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB ist ein städtisches Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen, die die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu geben. Veröffentlicht werden dort Bekanntmachungen der Stadt Weilheim i.OB wie Bebauungspläne, Gebührensatzungen oder Benutzungsordnungen sowie Informationen anderer Behörden wie beispielsweise der verschiedenen Fachbereiche des Landratsamts. Das Amtsblatt erscheint in der Regel am 5. und 20. jeden Monats, gegebenenfalls am darauffolgenden Werktag sowie nach Bedarf.
Seit dem 1. Februar 2024 erscheinen die Amtsblätter der Stadt Weilheim i.OB ausschließlich digital auf der Webseite der Stadt unter www.weilheim.de und stehen dort auch als Download bereit. Die bisherige zusätzliche Veröffentlichung in der Tageszeitung Weilheimer Tagblatt ist ab diesem Zeitpunkt entfallen. Darüber hinaus kann das Amtsblatt telefonisch oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden. Der Bezug in Papierform ist kostenpflichtig. Interessierte können gerne das Amtsblatt auch im Original im Rathaus einsehen.