4.3.1. Zahlen aus dem Standesamt
Im Jahr 2024 wurden beim Standesamt Weilheim i.OB zahlreiche personenstandsrechtliche Vorgänge beurkundet und bearbeitet. Nachfolgend eine Übersicht über die wichtigsten Kennzahlen sowie deren Entwicklung in den vergangenen Jahren. Die Geburten sind vergleichsweise niedrig, weil im Krankenhaus Weilheim keine Geburtenstation mehr ist.
Geburten
- Jahr 2019: 15
- Jahr 2020: 13
- Jahr 2021: 19
- Jahr 2022: 15
- Jahr 2023: 20
- Jahr 2024: 12
Eheschließungen
- Jahr 2019: 96
- Jahr 2020: 86
- Jahr 2021: 94
- Jahr 2022: 92
- Jahr 2023: 81
- Jahr 2024: 88
Sterbefälle
- Jahr 2019: 374
- Jahr 2020: 444
- Jahr 2021: 469
- Jahr 2022: 503
- Jahr 2023: 551
- Jahr 2024: 506
Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich im Jahr 2024:
- ein Rückgang bei den Geburten,
- ein leichter Anstieg bei den Eheschließungen,
- sowie ein Rückgang bei den Sterbefällen, wobei das Niveau weiterhin über dem Durchschnitt der Vorjahre liegt.
Zusätzlich zu den klassischen Personenstandsfällen wurden im Jahr 2024 folgende Vorgänge beurkundet:
- Vaterschaftsanerkennungen: 33 (Vorjahr: 25)
- Mutterschaftsanerkennungen: 4 (Vorjahr: 4)
- Namenserklärungen: 47 (Vorjahr: 39)
- Kirchenaustritte: 240 (Vorjahr: 301)
- Erklärung zum Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG): 3 (Vorjahr: 0)
Zudem wurden im Jahr 2024 1.259 Personenstandseinträge elektronisch nacherfasst.
Im Jahr 2024 wurde das Aufgabenfeld des Standesamts Weilheim i.OB durch mehrere gesetzliche Änderungen erweitert. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes zum 1. November 2024 ist das Standesamt für die Entgegennahme von Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens zuständig. Zudem wurden erstmals elektronische Personenstandsbescheinigungen eingeführt. Die fortschreitende Digitalisierung sowie die
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts führten ebenfalls zu zusätzlichen Anforderungen und veränderten Abläufen im Arbeitsalltag.